FRITZ!Box: DNS ändern, um freiwillige Zensur (CUII) zu umgehen

Große deutsche Internetprovider wie Telekom, Vodafone, 1&1, Deutsche Glasfaser, Telefonica (o2) oder Freenet blockieren zunehmend den Zugriff auf Webseiten, die angeblich gegen Urheberrechte verstoßen. Diese Sperren erfolgen im Rahmen der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) und sind freiwillige Maßnahmen der Provider – keine gerichtlichen Verfügungen. Das heißt, Provider entscheiden selbst, ob sie der Aufforderung der Rechteinhaber folgen, und setzen die Sperren eigenverantwortlich um.

Die DNS-basierten Sperren lassen sich relativ einfach umgehen, indem man alternative DNS-Server verwendet. Besonders bei der Fritzbox ist diese Änderung schnell und unkompliziert erledigt.

Warum DNS ändern?

Ein DNS-Server (Domain Name System) funktioniert ähnlich wie ein Telefonbuch des Internets: Er übersetzt Webadressen in IP-Adressen. Die freiwillige Sperre der Provider erfolgt meist über deren eigene DNS-Server. Indem du alternative DNS-Server nutzt, kannst du diese Sperren umgehen und erhältst wieder freien Zugriff auf alle Webseiten.

Anleitung: DNS auf der FRITZ!Box ändern (empfohlen: DoT)

Die Fritzbox erlaubt mittlerweile DNS-over-TLS (DoT), wodurch die DNS-Abfragen verschlüsselt übertragen werden – das erhöht deine Privatsphäre und Sicherheit zusätzlich.

So änderst du den DNS-Server (DoT):

  1. Öffne im Browser die FRITZ!Box Oberfläche: fritz.box oder 192.168.178.1.
  2. Melde dich mit deinem Passwort an.
  3. Gehe zu Internet → Zugangsdaten → DNS-Server.
  4. Aktiviere die Option „Verschlüsselte Namensauflösung im Internet (DNS over TLS) verwenden“.
  5. Trage im Feld für den DNS-over-TLS-Server z.B. einen oder mehrerer dieser Anbieter ein:
    • dns.google
    • one.one.one.one
    • dns.digitale-gesellschaft.ch
    • dot.ffmuc.net
    • anycast.uncensoreddns.org
    • unfiltered.joindns4.eu
  6. Bestätige mit „Übernehmen“.

Empfohlene alternative DNS-Server

Hier sind bewährte DNS-Dienste ohne DoT.

  • Google
    8.8.8.8
    8.8.4.4
    2001:4860:4860::8888
    2001:4860:4860::8844
  • Cloudflare
    1.1.1.1
    1.0.0.1
    2606:4700:4700::1111
    2606:4700:4700::1001

Es sollten für beides Einträge gemacht werden sowohl für DoT und als Fallback ohne DoT.

Ist der Besuch von gesperrten Seiten legal?

Rechtslage

Bis zum EuGH-Urteil im Jahr 2017 hatten deutsche Gerichte und Behörden angenommen, dass Streaming – anders als das Filesharing mit urheberrechtlich geschützten Inhalten – legal ist. Mit der Filmspeler-Entscheidung wendete sich aber das Blatt. Darin hat der EuGH entschieden, dass Nutzer, die sich illegal Kinofilme im Wege des Streamings anschauen, rechtswidrig handeln, wenn sie zumindest hätten Kenntnis haben müssen von der Rechtswidrigkeit des Streams. Dies dürfte bei kinox.to der Fall sein. Dennoch ist eine echte Abmahnwelle auch weiterhin nicht zu erwarten. Alle bisherigen Abmahnungen zum Streaming waren Fakes.

https://www.wbs.legal/urheberrecht/abmahnung-filesharing/streaming/

Weitere Quelle mit Informationen dazu z.B. hier https://www.urheberrecht.de/streaming/

Ergänzung (Jugendschutz und Porno-Seiten)

Neben urheberrechtlich begründeten Sperren sind inzwischen auch Webseiten wie xHamster oder Pornhub betroffen. Hier liegt die Ursache nicht im Urheberrecht, sondern im Jugendschutz. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) setzte bereits DNS-Sperren wegen fehlender Altersverifikation durch. Auch hier gilt: Das reine Abrufen der Domain selbst ist derzeit nicht strafbar – allerdings liegt die Verantwortung für Jugendschutz-konforme Maßnahmen beim Betreiber der Website, und nicht beim einzelnen Nutzer.

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass zukünftig weitere Webseiten aus unterschiedlichsten Gründen – sei es Urheberrecht, Jugendschutz oder sogar Glücksspiel – von DNS-Sperren betroffen sein könnten. Die derzeitige Praxis zeigt, dass sich Provider zunehmend bereit erklären, freiwillige Sperranfragen umzusetzen, was perspektivisch zu einer noch längeren Liste blockierter Webseiten führen könnte.

Weitere Informationen findest du beispielsweise hier bei https://u-labs.de/portal/internetsperren-darum-war-xhamster-gesperrt-und-es-koennten-bald-weitere-seiten-folgen-funktionsweise-von-dns-sperren/.

Welche Domains sind betroffen?

Eine Liste der betroffenen Domains findet man z.B. auf dieser Webseite https://cuiiliste.de/

Fazit

DNS-Sperren von Telekommunikationsanbieter sind freiwillige Maßnahmen, die du mit alternativen DNS-Anbietern einfach umgehen kannst. Mit DNS-over-TLS auf der Fritzbox hast du zusätzlich Privatsphäre und Sicherheit. Achte jedoch stets darauf, keine urheberrechtlich geschützten Inhalte herunterzuladen oder dauerhaft zu speichern.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung, sondern bietet lediglich allgemeine Informationen zur Technik und aktuellen Rechtslage.

Update vom 17.07.2025

Für Netzsperren braucht es jetzt einen Gerichtsentscheid

Die CUII, ein Zusammenschluss von Internetprovidern und Rechteinhabern, verzichtet nach einem Rüffel der Bundesnetzagentur darauf, nach eigenem Gutdünken Websites zu sperren. Das haben wir vermutlich der 18-jährigen Lina zu verdanken.

https://netzpolitik.org/2025/die-cuii-gibt-auf-fuer-netzsperren-braucht-es-jetzt-einen-gerichtsentscheid/

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